Rettungswesen
1. Abschnitt
Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er umfasst folgende Aufgaben:
- die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,
- den qualifizierten Krankentransport und
- die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).
- Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG
- Rettungsdienstgesetz- BbgRettG
Weitere Informationen zum Rettungsdienst
Gebührensatzung