Rettungswesen

1. Abschnitt

Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er umfasst folgende Aufgaben:
  • die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,
  • den qualifizierten Krankentransport und
  • die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).
Rechtsgrundlagen:
  • Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG
  • Rettungsdienstgesetz- BbgRettG

Weitere Informationen zum Rettungsdienst

Gebührensatzung