Sonn- und Feiertage

1. Abschnitt

Der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe, das heißt "öffentlich wahrnehmbare Arbeiten oder Handlungen, die die äußere Ruhe des Tages stören oder die dem Wesen der Sonntage oder gesetzlich anerkannten Feiertage widersprechen", sind verboten.

Rechtsgrundlagen: Sonn- und Feiertagsgesetz