Hilfe zur Pflege

1. Abschnitt

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens  Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege beantragen. Diese umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.  

Online-Antrag:


Bearbeitung:

bis zu 14 Tagen

Erforderliche Unterlagen:

nach Absprache

Antragstellung: ja

Rechtsgrundlagen: § 61 SGB XII

Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschaltet)