Hilfe zur Pflege
1. Abschnitt
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege beantragen. Diese umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.
Online-Antrag:
Bearbeitung:
bis zu 14 Tagen
Erforderliche Unterlagen:
nach Absprache
Antragstellung: ja
Rechtsgrundlagen: § 61 SGB XII
Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschaltet)
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |