Jugendhilfeplanung

Information zur Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der örtliche Jugendhilfeträger – in der Regel das Jugendamt – muss seine Planungsverpflichtung wahrnehmen.
Jugendhilfeplanung umfasst:

  • Die Erhebung des Bestandes an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Leistungsfähigkeit;
  • Die Ermittlung der Wünsche und des Bedarfs an Leistungen der Kinder und Jugendhilfe für Heranwachsende und ihre Familien;
  • Eine auf Bestandserhebung und Bedarfsermittlung gründende Maßnahmeplanung.


Bearbeitung: keine individuelle Leistungsbearbeitung;  vorzugsweise Prozessgestaltung und -begleitung

Rechtsgrundlagen: §§ 79 - 81 SGB VIII, insbesondere § 80 SGB VIII

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