Jugendhilfeplanung
Information zur Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der örtliche Jugendhilfeträger – in der Regel das Jugendamt – muss seine Planungsverpflichtung wahrnehmen.
Jugendhilfeplanung umfasst:
- Die Erhebung des Bestandes an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Leistungsfähigkeit;
- Die Ermittlung der Wünsche und des Bedarfs an Leistungen der Kinder und Jugendhilfe für Heranwachsende und ihre Familien;
- Eine auf Bestandserhebung und Bedarfsermittlung gründende Maßnahmeplanung.
Bearbeitung: keine individuelle Leistungsbearbeitung; vorzugsweise Prozessgestaltung und -begleitung
Rechtsgrundlagen: §§ 79 - 81 SGB VIII, insbesondere § 80 SGB VIII