Jugendhilfeplanung
Information zur Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der örtliche Jugendhilfeträger – in der Regel das Jugendamt – muss seine Planungsverpflichtung wahrnehmen.
Jugendhilfeplanung umfasst:
- Die Erhebung des Bestandes an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Leistungsfähigkeit;
- Die Ermittlung der Wünsche und des Bedarfs an Leistungen der Kinder und Jugendhilfe für Heranwachsende und ihre Familien;
- Eine auf Bestandserhebung und Bedarfsermittlung gründende Maßnahmeplanung.
Bearbeitung: keine individuelle Leistungsbearbeitung; vorzugsweise Prozessgestaltung und -begleitung
Rechtsgrundlagen: §§ 79 - 81 SGB VIII, insbesondere § 80 SGB VIII
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |