Fahrzeughalter Adressenänderung

1. Abschnitt

Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Umzug  des Fahrzeughalters innerhalb von Frankfurt (Oder) Das Fahrzeug muss in Frankfurt (Oder) zugelassen sein.

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • gültiges  Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • ggf. Eidesstattliche Erklärung bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I                                   (Fahrzeugschein)- an Formvorschriften gebunden

Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 13  Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung

2. Abschnitt

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.