Fahrerlaubnis; Umschreibung Dienstfahrerlaubnis

1. Abschnitt

Eine Umschreibung ist nur während der Dauer des Dienstverhältnisses möglich.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 42,60 €

Bearbeitung: 1  Monat

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung der betreffenden Behörde über die Sonderfahrerlaubnis
  • wenn vorhanden allgemeiner Führerschein
Zusätzliche Hinweise: keine

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen:  § 27 Fahrerlaubnis-Verordnung

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.