Nachbarschaftsstreit

1. Abschnitt

Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz regelt die Verhältnisse "über den Gartenzaun" hinweg zwischen den Nachbarn. Nachbarschaftsstreitigkeiten unterliegen dem Privatrecht, die Behörde ist nicht zuständig.

Rechtsgrundlage: Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz