Jugendkoordination
1. Abschnitt
Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:
- Beratung und fachliche Anleitung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und sonstigen Angeboten der Jugendarbeit sowie der Jugendarbeit in den Ortsteilen
- Gewährung von Zuschüssen an Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit
Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. Internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
Es werden beraten: Freie Träger der Jugendhilfe, Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit zu inhaltlichen Schwerpunkten, Fördermöglichkeiten für Kommunale, Landes- und Bundesmittel, gesetzlichen Grundlagen, Trägeraufgaben.
Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Weiter wird die Begleitung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII unterstützt.
Gebühr: keine
Erforderliche Unterlagen:
auf Anfrage
Zusätzliche Hinweise:
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |