Gewerbesteuer
Informationen zur Gewerbesteuerpflicht
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, welche von den Kommunen erhoben wird. Gewerbesteuerpflichtig sind Gewerbetreibende, die Gewinne erwirtschaften. Die Entscheidung über die Steuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt und es übergibt der Gemeinde den Messbescheid. An den Messbescheid ist die Gemeinde gebunden. Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag mal dem beschlossenen Hebesatz.
Gebühr
keine
Bearbeitung
Nach Vorlage des Messbescheides des Finanzamtes
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr