Gesundheitsvorsorgeuntersuchung

1. Abschnitt

Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kinder- und Jugendgesundheitsdientes

darunter zählen 

  • Kita-Reihenuntersuchungen
  • Einschuluntersuchungen
  • Schulreihenuntersuchungen
  • Schulabgangsuntersuchungen
  • Erst- und Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • schulärztliche Gutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme für das Sozialamt

bei allen Reihenuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfolgt 

  • die Überprüfung des Impfstandes
  • Beratung
  • und im Bedarfsfall die Schließung von Impflücken 

notwendige Unterlagen: 

  • Impfausweis
  • Impfeinwilligung
  • Angabe zur Kassenzugehörigkeit (z.B. Chipkarte) 

Hinweis: Es erfolgt keine Impfung bei Privat-Versicherten da diese Kassen die Kosten nicht übernehmen.

 

Weiterhin wird durch die Sozialarbeiterin das Betreuungscontrolling durchgeführt:

Beratung von Eltern bei Kindern mit auffälligen Befunden im Rahmen des Betreuungscontrollings nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel auf eine gesunde Entwicklung des Kindes hin zu wirken.
Beratung von Eltern im Rahmen des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens nach § 7 BbgGDG mit dem Ziel, auf eine erhöhte Teilnehmerrate bei den U Untersuchungen U6 U7 und U8 hin zu wirken.
Zusammenwirken mit Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes usw. nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel der Förderung der Gesundheit der Kinder.
Beratungen mit Fachkräften im Einzelfall nach §§ 6; 7 BbgGDG und nach Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §§ 3 und 4) mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von ggf. vorliegender Kindeswohlgefährdung.

 

 

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.