Gesundheitsvorsorgeuntersuchung

1. Abschnitt

Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kinder- und Jugendgesundheitsdientes

darunter zählen 

  • Kita-Reihenuntersuchungen
  • Einschuluntersuchungen
  • Schulreihenuntersuchungen
  • Schulabgangsuntersuchungen
  • Erst- und Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • schulärztliche Gutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme für das Sozialamt

bei allen Reihenuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfolgt 

  • die Überprüfung des Impfstandes
  • Beratung
  • und im Bedarfsfall die Schließung von Impflücken 

notwendige Unterlagen: 

  • Impfausweis
  • Impfeinwilligung
  • Angabe zur Kassenzugehörigkeit (z.B. Chipkarte) 

Hinweis: Es erfolgt keine Impfung bei Privat-Versicherten da diese Kassen die Kosten nicht übernehmen.

 

Weiterhin wird durch die Sozialarbeiterin das Betreuungscontrolling durchgeführt:

Beratung von Eltern bei Kindern mit auffälligen Befunden im Rahmen des Betreuungscontrollings nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel auf eine gesunde Entwicklung des Kindes hin zu wirken.
Beratung von Eltern im Rahmen des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens nach § 7 BbgGDG mit dem Ziel, auf eine erhöhte Teilnehmerrate bei den U Untersuchungen U6 U7 und U8 hin zu wirken.
Zusammenwirken mit Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes usw. nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel der Förderung der Gesundheit der Kinder.
Beratungen mit Fachkräften im Einzelfall nach §§ 6; 7 BbgGDG und nach Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §§ 3 und 4) mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von ggf. vorliegender Kindeswohlgefährdung.