Amtsvormundschaft
Was macht ein Amtsvormund?
Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft
Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, durch das jeweils zuständige Jugendamt.
Was macht ein Amtsvormund?Ein Vormund nimmt die elterliche Sorge für das Kind/den oder die Jugendliche wahr.
Die Wahrnehmung der elterlichen Sorge umfasst im Einzelnen folgende Bereiche:
- Personensorge (z. B. Aufenthalt, Pflege, medizinische Betreuung, Erziehung, Religion, schulische Belange, Ausbildung)
- Vermögenssorge (z. B. Unterhalt, Beantragung von Geldleistungen, Anlage und Verwaltung von Vermögen, Erbe)
Und das sind wir - die Amtsvormünder:
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Frau Schmidt: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Jugend und Soziales
Sachbearbeiterin Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft
Logenstraße 8
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
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Frau Köhler: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Jugend und Soziales
Sachbearbeiterin Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft
Logenstraße 8
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
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Frau Klein: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Jugend und Soziales
Sachbearbeiterin Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft
Logenstraße 8
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
Wir haben auch einen Amtsvormund für unbegleitet minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche.
Frau Ritter: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Jugend und Soziales
Sachbearbeiterin Unterhaltsbeistand und Amtsvormund
Logenstr. 8
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
Antragstellung: Die Antragstellung bzw. die Anzeige über die Notwendigkeit einer Vormundschaft erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.
Rechtsgrundlagen: §§ 1666 ff BGB, §§ 1773 ff BGB
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
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