Eltern-Kind-Zentren

Informationen zu den Eltern-Kind-Zentren

Die Aufgaben von EKZ bestehen in der  Durchführung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger, familienunterstützender Angebote mit den Schwerpunkten

  • Familienberatung, -bildung  und -unterstützung gemäß § 16 SGB VIII
  • Vernetzung bestehender Angebote sowie 
  • Mobilisierung freiwilligen Engagements im Gemeinwesens zur Unterstützung des Aufwachsens der Kinder


Gebühr: in der Regel  unentgeltlich, Mitunter werden geringfügige Materialkosten erhoben.

Zusätzliche Hinweise: Die Angebote stehen allen Familien der Stadt, Eltern, Kindern, Großeltern etc. zur Nutzung offen.

Rechtsgrundlagen:  SGB VIII, insbesondere § 16 SGB VIII

zuständige Stelle:

Online-Terminvergabe Amt 50

Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Dienstag        09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 16:00 Uhr