Grundschulen

1. Abschnitt

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6  an den Grundschulen werden grundlegende Kenntnisse vermittelt und Fähigkeiten und Fertigkeiten in Vorbereitung auf die Sekundarstufe I erworben. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 an der Grundschule können als flexible Eingangsphasen (FLEX) geführt werden, in die alle Kinder eines Einzugsbereiches ohne Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen aufgenommen und individuell in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gefördert werden.
 
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz
 

zuständige Stellen:

für die schulischen Angelegenheiten:

die jeweilige Grundschule bzw. das

Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Neumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 - 52 10 410

für die äußeren schulischen Angelegenheiten (Schulgebäude, -betrieb):

Sport- und Schulverwaltungsamt
Abteilung Sport- und Schulbetriebsmanagement
Goepelstraße 38
Tel. 0335 - 552 4002