Plakatierungen im öffentlichen Raum
1. Abschnitt
Bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt (Oder) haben Unternehmen oder Vereine und Verbände, die eine Veranstaltung kostenfrei bewerben möchten, die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf kostenfreie Plakatierung zu stellen.
Grundlage für die kostenfreie Plakatierung von Veranstaltungswerbung im Stadtgebiet ist § 1 Absatz 3 des Vertrages über Außenwerbung mit der Deutschen Städte-Medien GmbH (DSM). Darin heißt es. „Die Stadt behält sich vor, Eigenwerbung auf eigenen Werbeträgern zu betreiben. Zur Eigenwerbung der Stadt gehören alle nichtkommerziellen Werbemaßnahmen städtischer Einrichtungen und Kirchen sowie städtische Messen im Interesse der Stadt...“
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Bezeichnung und Datum der geplanten Veranstaltung
- Ausbringungszeitraum der Plakate (max. 10 Tage)
- Anzahl und Größe der Plakate (max. 50 Plakate)
- Einreichung des Antrages mind. 14 Tage vor Ausbringung der Pappen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Wirtschaftsförderung über eine kostenfreie oder 50 %-rabattierte Plakatierung.
Folgende Institutionen können von der Gebühr befreit werden:
• gemeinnützige Vereine der Stadt Frankfurt (Oder)
• Sportvereine unter dem Dach des Stadtsportbundes Frankfurt (Oder)
• Kultureigenbetrieb und die in ihr zusammengefassten Kultureinrichtungen
• Veranstaltungen der Ämter und Städte Eisenhüttenstadt, Seelow, Beeskow,
Odervorland (Briesen), Neuzelle und Letschin
Bitte die folgenden Hinweise beachten:
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr