Plakatierungen im öffentlichen Raum
1. Abschnitt
Bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt (Oder) haben Unternehmen oder Vereine und Verbände, die eine Veranstaltung kostenfrei bewerben möchten, die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf kostenfreie Plakatierung zu stellen.
Grundlage für die kostenfreie Plakatierung von Veranstaltungswerbung im Stadtgebiet ist § 1 Absatz 3 des Vertrages über Außenwerbung mit der Deutschen Städte-Medien GmbH (DSM). Darin heißt es. „Die Stadt behält sich vor, Eigenwerbung auf eigenen Werbeträgern zu betreiben. Zur Eigenwerbung der Stadt gehören alle nichtkommerziellen Werbemaßnahmen städtischer Einrichtungen und Kirchen sowie städtische Messen im Interesse der Stadt...“
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Bezeichnung und Datum der geplanten Veranstaltung
- Ausbringungszeitraum der Plakate (max. 10 Tage)
- Anzahl und Größe der Plakate (max. 50 Plakate)
- Einreichung des Antrages mind. 14 Tage vor Ausbringung der Pappen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Wirtschaftsförderung über eine kostenfreie oder 50 %-rabattierte Plakatierung.
Folgende Institutionen können von der Gebühr befreit werden:
• gemeinnützige Vereine der Stadt Frankfurt (Oder)
• Sportvereine unter dem Dach des Stadtsportbundes Frankfurt (Oder)
• Kultureigenbetrieb und die in ihr zusammengefassten Kultureinrichtungen
• Veranstaltungen der Ämter und Städte Eisenhüttenstadt, Seelow, Beeskow,
Odervorland (Briesen), Neuzelle und Letschin