Tierschutz
1. Abschnitt
Ziel des Tierschutzes ist es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Der Bürger hat die Möglichkeit, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) anzuzeigen.
Gebühr:
keine
Bearbeitung:
sofort
Erforderliche Unterlagen:
keine
Antragstellung:
Schriftlich, telefonisch oder persönlich
Rechtsgrundlagen:
Tierschutzgesetz (TSchG)