Tierschutz

1. Abschnitt

Ziel des Tierschutzes ist es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Der Bürger hat die Möglichkeit, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) anzuzeigen.

Gebühr:

keine

Bearbeitung: 

sofort

Erforderliche Unterlagen:

keine

Antragstellung: 

Schriftlich, telefonisch oder persönlich

Rechtsgrundlagen:

Tierschutzgesetz (TSchG)