Hygiene und Umweltmedizin

1. Abschnitt

Unter Hygiene werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die geeignet sind, die Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten und umweltbedingten Gesundheitsstörungen beim Einzelnen und in der Bevölkerung zu verhindern. Dabei geht es vorrangig um die Prävention, also die Vorbeugung. Das erfolgt unter anderem durch Kontrollen in Einrichtungen, Beratung von Bürgern und Verantwortlichen, Ermittlungen von Infektionserkrankungen und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Gebühr: Die Kontrolle durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig  nach Zeitaufwand entsprechend des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg     
 
Bearbeitung: je nach Anliegen umgehend oder nach Terminabsprache
 
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Artikel 1  des Gesetzes vom 28.Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz  vom 23.April 2008 (GVBl. I Nr.5)
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 6. Februar 2012  (GVBl. II Nr. 8)

Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin

allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Online-Terminvergabe Gesundheitsamt

Online-Terminvergabe Amtsärztlicher Dienst

Online-Terminvergabe Betreuungsbehörde

Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin