Anliegerpflichten

1. Abschnitt

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Unkraut, und Hundekot sowie sonstigen Unrates einschließlich der Reinigung der Ablaufrinnen sowie das Entfernen des Wildkrautes aus den Baumscheiben, um Lichtmasten und Verkehrszeichenträger. In die Gehwege oder Fahrbahnen hineinragender Wildwuchs ist zu entfernen. Nach der Reinigung ist das oben genannte Reinigungsgut ordnungsgemäß zu entsorgen.

Rechtsgrundlagen