Meister-BaföG

1. Abschnitt


Wer erhält diese Leistung?

Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachwirten, Fachkaufleuten, Betriebswirten, Fachkrankenpflegern oder Berufsbildern mit vergleichbaren Qualifikationen weiterbilden wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungs-abschluss Leistungen nach dem AFBG erhalten. Zukünftige Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei Teilzeitmaßnahmen muss die Antragstellung vor Maßnahme(-abschnitts)ende (letzter Unterrichtstag) erfolgen. Bei Vollzeitmaßnahmen wird Aufstiegsförderung mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Fortbildungsbeginn. Aufstiegsförderung wird für einen Maßnahmeabschnitt (z.B. Teil I und II der Meisterausbildung) oder ein Fachschuljahr (z.B. Erzieher) geleistet.

Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter, welche Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten (alternativ auch auf Internetseite zum Meister-BAföG, AFBG erhältlich). Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:

bei Teilzeitmaßnahmen:

  • vollständiger Antrag (Formblatt A, Formblatt B und Formblatt Z)
  • Nachweise über bisherige Berufs- und Fortbildungsabschlüsse in Kopie
  • Nachweise zu den Prüfungsgebühren (Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises)
  • eventuell Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M)

bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich zu den unter Teilzeitmaßnahmen genannten Unterlagen:

  • Kranken-/Pflegeversicherungsnachweis
  • Einkommens- und Vermögenserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin (Anlage 1 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise für den Zeitraum des Maßnahmeabschnittes
  • Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Einkommenserklärung des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise des Ehegatten für das vorletzte Kalenderjahr

Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahme-betrag als Zuschuss und Darlehen und ein Unterhaltsbetrag als Zuschuss gewährt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.

Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800-MBAFOEG (oder 0800-6223634) oder im Internet.

Rechtsgrundlagen: AFBG, BAföG, SGB i, SGB X

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.