Stadtordnungsdienst - Blitzerstandorte im Stadtgebiet
1. Abschnitt
Überwachung und Durchsetzung des Ordnungsrechts
Dazu gehören u. a.:
- Kontrolle der Einhaltung der Stadtordnung
- Kontrolle der Einhaltung der Hundehalterverordnung
- Kontrolle der Einhaltung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung
Überwachung ruhender Verkehr
- Kontrolle verkehrsordnungswidrig geparkter Fahrzeuge
- Umsetzung von verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugen
- Aufnahme von abgestellten Fahrzeugen ohne gültiges amtlichen Kennzeichen
- Zwangsstillegung von Fahrzeugen
Überwachung fließender Verkehr
- Kontrolle der zulässigen Geschwindigkeit mittels stationärer und mobiler Messtechnik
Durchführung von ordnungsbehördlichen Ermittlungen
Amtshilfeersuchen für andere Ämter und Behörden wie z. B. Fahrzeugführerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten laut StVO und Wohnsitzermittlungen
Wo steht unter anderem der "Blitzer" am
- 30.03.2026 Goepelstraße in Richtung Lennéstraße
- 31.03.2026 Heinrich-Hildebrand-Straße in Richtung Leipziger Straße
- 01.04.2026 Langer Grund in Richtung Siedlerweg
- 02.04.2026 Nordstraße OT Lichtenberg in Richtung BAB12
- 07.04.2026 Weinbergweg in Richtung Markendorfer Straße
- 08.04.2026 Walter-Korsing-Straße in Richtung Carthausplatz
- 09.04.2026 Klingetal in Richtung Am Klingetal
- 10.04.2026 Halbe Stadt in Richtung Marienstraße
- 13.04.2026 Buschmühlenweg in Richtung Carthausplatz
- 14.04.2026 B87, Müllroser Chaussee in Richtung Frankfurt (Oder)
- 15.04.2026 Große Müllroser Straße in Richtung Fürstenberger Straße
- 16.04.2026 Große Oderstraße in Richtung Logenstraße
- 17.04.2026 Fürstenwalder Poststraße in Richtung Rosengarten
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr