Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Flächennutzungsplanung, Bebauungspläne und sonstige räumliche Planungen zur Beteiligung für die Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar durch Bürgerversammlungen bzw. die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die jeweiligen Termine werden vorher im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) bekanntgegeben. Diese Beteiligung bzw. Information in elektronischer Form dient zusätzlich dazu insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit (§§ 3-4a Baugesetzbuch). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Regel per E-Mail über den Inhalt dieser Seiten unterrichtet, um die Unterlagen aus fachlicher Sicht zu prüfen. Für das Betrachten der Dateien ist der Acrobat Reader erforderlich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (Sh. rechts "Dokumente").
Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift sowie auf dem schriftlichen Weg postalisch oder per E-Mail beim Bauamt eingereicht werden (siehe Kontaktdaten rechts).
Aktuelle Bauleitplanverfahren sind derzeit:
2.Änderung des Bebauungsplanes BP-03-004.1 "Altberesinchen Baufeld 1" als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Frühzeitige Beteiligung, Fristende: 26.07.2024
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 02.07.2024 um 17:00 Uhr eine Bürgerversammlung im Stadthaus, Haus 1, 1.OG, Raum 1.218, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder) statt. Weiterhin können während der Veranstaltung sowie innerhalb einer Frist von 2 Wochen danach Äußerungen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) zur Planung abgegeben werden.
1._BP-03-004.1-2.Änd_Bekanntmachung
2._BP-03-004.1-2.Änd_Beschlussblatt
3._BP-03-004.1-2.Änd_Übersichtsplan
4._BP-03-004.1-2.Änd_Antrag auf Aufstellung
5._BP-03-004.1-2.Änd_Lageplan Vorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBP-32-004 "Gastronomie Berliner Chaussee" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: erneute Entwurfsbeteiligung, Fristende: 02.08.2024
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen zur Einsicht für die Dauer eines Monats, das ist vom 27.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024, im Stadthaus, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder), Haus 1, 1.OG öffentlich aus.
4._VBP-32-004_Planzeichnung Teil A
5._VBP-32-004_textliche Festsetzungen Teil B
7._VBP-32-004_Vorhaben- und Erschließungsplan
8._VBP-32-004_Grünordnungsplan
9._VBP-32-004_Abwaegungstabelle
10._VBP-32-004_umweltrelevante Stellungnahmen
11._VBP-32-004_Schallgutachten
12._VBP-32-004_Variantenprüfung+schalltechn._Beurteilung
13._VBP-32-004_Entwässerungskonzept
14._VBP-32-004_Baugrundgutachten
Sonstige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und Brandenburgischer Bauordnung sind derzeit:
keine
Aktuelle Bauleitplanverfahren
2.Änderung des Bebauungsplanes BP-03-004.1 "Altberesinchen Baufeld 1" als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Frühzeitige Beteiligung, Fristende: 26.07.2024
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 02.07.2024 um 17:00 Uhr eine Bürgerversammlung im Stadthaus, Haus 1, 1.OG, Raum 1.218, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder) statt. Weiterhin können während der Veranstaltung sowie innerhalb einer Frist von 2 Wochen danach Äußerungen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) zur Planung abgegeben werden.
1._BP-03-004.1-2.Änd_Bekanntmachung
2._BP-03-004.1-2.Änd_Beschlussblatt
3._BP-03-004.1-2.Änd_Übersichtsplan
4._BP-03-004.1-2.Änd_Antrag auf Aufstellung
5._BP-03-004.1-2.Änd_Lageplan Vorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBP-32-004 "Gastronomie Berliner Chaussee" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: erneute Entwurfsbeteiligung, Fristende: 02.08.2024
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen zur Einsicht für die Dauer eines Monats, das ist vom 27.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024, im Stadthaus, Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder), Haus 1, 1.OG öffentlich aus.
4._VBP-32-004_Planzeichnung Teil A
5._VBP-32-004_textliche Festsetzungen Teil B
7._VBP-32-004_Vorhaben- und Erschließungsplan
8._VBP-32-004_Grünordnungsplan
9._VBP-32-004_Abwaegungstabelle
10._VBP-32-004_umweltrelevante Stellungnahmen
11._VBP-32-004_Schallgutachten
12._VBP-32-004_Variantenprüfung+schalltechn._Beurteilung
13._VBP-32-004_Entwässerungskonzept
14._VBP-32-004_Baugrundgutachten
Sonstige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und Brandenburgischer Bauordnung sind derzeit:
keine
Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt (Oder) - Beteiligung am Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d, Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Stadt Frankfurt (Oder) mit Straßen einer Verkehrsbelegung von mehr als 8.200 Kfz / 24h hat nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und der Umsetzung in deutsches Recht mit den Paragraphen § 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Im Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Information und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehen. Sie werden hiermit über die Planung informiert und können aktiv an der Entwicklung von Lösungen zur Lärmminderung mitwirken. Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt:
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Stadthaus
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Haus 1, 1.OG – Sekretariat des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Auskünfte:
Frau Schmidt, Telefon: 0335 552-3902
während folgender Dienststunden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 09.00 - 12.00 und von 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 - 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr
und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an Susan.Schmidt@frankfurt-oder.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).