Untere Bauaufsichtsbehörde (alle Dienstleistungen)

1. Abschnitt

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen.

Sie bedient sich dabei im Wesentlichen zweier Verfahren, dem Baugenehmigungs- und dem Bauordnungsverfahren. Beim Baugenehmigungsverfahren wird auf Antrag hin die Zulässigkeit einer baulichen Anlage geprüft und bei Zulässigkeit genehmigt. Das Bauordnungsverfahren dient der Gefahrenabwehr, auf Grund von Verstößen gegen geltendes Gesetz.

Wesentliche Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde sind:

Baugenehmigungen, Bauanzeigen, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheide, Abweichungen / Befreiungen, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten, Bauüberwachung, Wiederkehrende Prüfungen, Brandschauen, Gefahrenabwehr

Innerhalb dieser Abteilung wurde das Stadtgebiet in 2 Zuständigkeitsbereiche (Sachgebiete) aufgeteilt.

Sachgebiet Nord (Zentrum, Nord, West, Ortsteile Rosengarten, Pagram, Lichtenberg, Kliestow, Booßen)

Sachgebiet Süd (Süd, Beresinchen, Ortsteile Güldendorf, Lossow, Markendorf, Hohenwalde, Markendorf-Siedlung)

Für die Baukontrolle ist ein weiterer Mitarbeiter zuständig.

Für das Tätigwerden der Unteren Bauaufsichtsbehörde fallen Kosten an, die auf Grundlage der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) ermittelt werden.

Das Archiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Zimmer 1.422, Tel. 0335 / 552 6109, Frau Kleemann) steht während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hier können dazu berechtigte Personen abgeschlossene Vorgänge (z.B. Baugenehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen) aus dem Geschäftsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde Frankfurt (Oder) eingesehen werden.

Bei Bedarf werden gebührenpflichtige Kopien aus diesen Akten gefertigt.

weiterführende Links:

Bauantragsformulare

Brandenburgische Bauordnung

Meldepflicht von Eigentümern für nicht bauanzeigepflichtige Abbruchmaßnahmen

Merkblätter und Formulare