Denkmalschutz und Denkmalpflege
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
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Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse für alle Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen; Beratung von Bauherren, Architekten und ausführenden Firmen; Bauüberwachung und Baubegleitung; Kontrolle des Zustandes der Denkmale; Unterschutzstellung von Denkmalbereichen und Benachrichtigung der Eigentümer im Unterschutzstellungverfahren; Bescheinigungen für steuerliche Zwecke (Einkommenssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer); Denkmalförderung ...
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Denkmale sind nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen. Die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden wirken darauf hin, dass die Denkmale in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung und Landespflege einbezogen und sinnvoll genutzt werden.
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Die Stadt begreift Denkmalschutz und -pflege als Erhaltungsverpflichtung prägender Bestandteile ihres kulturellen Erbes und versucht sie nach Möglichkeit zum Ausgangspunkt der weiteren städtebaulichen Entwicklung zu machen. Dabei bemüht sie sich um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem zu Bewahrenden und der notwendigen Stadtentwicklung (Stadtkonzeption 2010).
Online-Formular:
Sachgebiete
Denkmalbereichssatzungen
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Paulinenhofsiedlung
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Lessingstraße
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Gubener Vorstadt
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Stadtteil am Grünen Weg
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Halbe Stadt
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Straßenangerdorf Hohenwalde
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Marktplatz und Oberkirchplatz
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Platz an der Friedenskirche
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Denkmalkarte im BLDAM - Geoportal
Dokumente
- Informationsblatt für Denkmaleigentümer (PDF, 152 kB)
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis (PDF, 69 kB)
- Praktische Hinweise für die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) (PDF, 161 kB)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) (PDF, 341 kB)
- Muster für einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 10g EStG (PDF, 765 kB)
- Merkblatt Steuererleichterungen (PDF, 14 kB)
- Informationsblatt DSGVO Untere Denkmalschutzbehörde (PDF, 15 kB)
Externe Links
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr