Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
1. Abschnitt
Im sich verschärfenden Standortwettbewerb der Städte bedarf es einer strategischen Stadtentwicklung, die auf gesamtstädtischer Ebene Ziele für die wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung formuliert.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) gibt als langfristiges, informell angelegtes Planungsinstrument die Leitziele für die Gesamtstadt und ihre räumliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung vor. Gleichzeitig bildet es die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln. Für Frankfurt (Oder) als Oberzentrum spielt zudem die immer intensivere Zusammenarbeit mit der polnischen Nachbarstadt Słubice und deren aktive Gestaltung im Sinne einer „Doppelstadt“ eine herausragende Rolle. Bereits seit 2007 besitzt das Oberzentrum Frankfurt (Oder) ein solches Strategiepapier in Form des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK).
Die Grundlage für dieses Stadtentwicklungskonzept bildeten zahlreiche existierende Ausarbeitungen und Konzeptionen zu verschiedenen Fachthemen.
Ausgehend von einer Bestandsanalyse und der Untersuchung von Entwicklungstrends der Stadtentwicklung wurden Leitbildbereiche und Entwicklungsziele zusammengeführt.
Als „integriertes“ Konzept münden unterschiedlichste Handlungsansätze abschließend 10 sogenannte „Zentrale Vorhaben“:
Zentrales Vorhaben 1 - Starke und breite wirtschaftliche Basis
Zentrales Vorhaben 2 - Europäische Doppelstadt Frankfurt (Oder) - Słubice
Zentrales Vorhaben 3 - Sozial ausgewogene Lebensverhältnisse und leistungsfähige Bildung
Zentrales Vorhaben 4 - Vielfältige Kultur- und Sportlandschaft
Zentrales Vorhaben 5 - Klima- und Umweltschutz
Zentrales Vorhaben 6 - Band der urbanen Funktionen von der Stadtbrücke bis zum Bahnhof
Zentrales Vorhaben 7 - Erlebnisraum Stadtmitte vom Marktplatz bis zur Oder
Zentrales Vorhaben 8 - Universitätsquartier als Bindeglied zwischen Zentrum und Ziegenwerder
Zentrales Vorhaben 9 - Nördliche Innenstadt – Wohnen und Leben an der Oder
Zentrales Vorhaben 10 - Neue Perspektiven für die Stadtumbaugebiete
Heutige Stadtentwicklung zeichnet sich durch die Schaffung hoher urbaner Qualitäten sowie eine ressourcenschonende, solide Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung aus.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020-2030 (INSEK) soll einerseits ein zielgerichtetes Verwaltungshandeln befördern und anderseits den zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden knappen Ressourcen ermöglichen. Dadurch können alle Akteure ihr eigenes Handeln besser in einen Gesamtkontext stellen und sich mit eigenen Initiativen und aktiver Mitwirkung in die Gestaltung der Zukunft von Frankfurt (Oder) einbringen.
Stand:
INSEK 2020-2030 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 11.02.2021)
Fortschreibung:
Status und Funktion:
Es handelt sich um das zentrale, alle sektoralen Fachplanungen und Stadtentwicklungspläne bündelnde und abgleichende Konzept mit übergeordneter Bedeutung in der Planungshierarchie der Stadt Frankfurt (Oder). Künftig besteht die Notwendigkeit des Abgleichs aller neu zu erstellenden oder zu überarbeiteten Fachplanungen & -konzepte sowie der wesentlichen Einzelvorhaben gegenüber den Leitbildern und Zielen des INSEK.
Rechtscharakter und Verbindlichkeit:
Es handelt sich beim INSEK um eine informelle Planung. Somit gehört es im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zu den sonstigen städtebaulichen Planungen und findet seine Rechtsgrundlage auch im § 171b des BauGB. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entfaltet das INSEK 2020-2030 seine Selbstbindungswirkung für die Gemeinde und alle ihre Gremien.
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.