Grünordnungs- und Landschaftsplanung
1. Abschnitt
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Das Arbeitsfeld
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Das Bundesamt für Naturschutz definiert das Arbeitsfeld der Landschaftsplanung als Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im jeweiligen Planungsraum auswirken können. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben und Inhalte.
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Im Rahmen von kommunalen Planungen wird diese Aufgabe ebenfalls in der Abteilung Stadtentwicklung / Stadtplanung bearbeitet. Arbeitsschwerpunkte liegen vor allem auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung.
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Die zur Anwendung kommenden Planungsinstrumente sind der Landschaftsplan und der Grünordnungsplan , welche eigenständige Planungsinstrumente darstellen.
Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich ist die Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Charakter der Umweltprüfung ist nicht eigenständig, vielmehr ist sie als Verfahrensbestandteil der Bauleitplanung zu verstehen.