Jugendberufshilfe

1. Abschnitt

Die Jugendberufshilfe koordiniert, vermittelt, berät und begleitet junge Menschen im Alter von 15 bis einschließlich 27 Jahren im Zusammenwirken mit den verbundenen Institutionen und weiteren Netzwerkpartnern am Übergang Schule/Beruf. Die Jugendberufshilfe ist der Vertreter der Stadt in der Jugendberufsagentur.

Ansprechpartnerin:

Jugendberufsagentur

Die Jugendberufsagentur (JBA) bietet Beratung und Hilfe aus einer Hand.

Die JBA ist ein Zusammenschluss der Stadt Frankfurt (Oder), des Jobcenters Bereich U 25 und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. 

Wir beraten, begleiten und vermitteln junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben (unter anderem in Ausbildung und Praktika). Wir geben Orientierung zu Ausbildungs- und Studienrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Weiterhin koordinieren wir Unterstützungsangebote für junge Menschen und fördern die berufliche und soziale Integration.


Projekt JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit

Wer ist die Zielgruppe?

  • Junge Menschen, die keine Leistungen der Kinder- und Jungendhilfe erhalten und sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere entkoppelte junge Menschen)

Was sind die Ziele?

  • Junge Menschen mit Hilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbstständigen Lebensführung zu begleiten
  • Junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen
  • Die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Bestehende Armutsrisiken zu reduzieren

Welche Hilfsangebote gibt es?             

Die angebotenen Hilfen erstrecken sich über verschiedene Tätigkeitsfelder. Einige Beispiele sind:

  • Unterstützung bei der Beschaffung oder beim Erhalt eines gesicherten Wohnraumes
  • Erprobung und Training von wichtigen Alltagsabläufen im Haushalt
  • Strukturierung eines Tages und Wochenablaufes
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Training im Umgang mit Ämtern und Behörden

Methoden:

  • Casemanagement
  • Aufsuchende Sozialarbeit
  • Beratung/Clearing

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:

Träger:  Jugend- und Sozialarbeit e.V. Fürstenwalde

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Förderung

Projekt Berufspädagogische Maßnahme "Produktionschule"

Was ist das?

Produktionsschulen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Lern- und Arbeitsort eine Einheit bilden, sodass die Lernprozesse in der Regel über die praktischen Produktionsprozesse stattfinden. Produktionsschulen arbeiten in betriebsähnlichen Strukturen, mit realen Kundenkontakt.

Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes.

Was ist das Ziel?

Ziel ist es eine Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen im Alter von 15 – 27 Jahren, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf berufs- und sozialpädagogische Unterstützungen angewiesen sind, zu erreichen.

Wer ist die Zielgruppe?

Leistungsschwache Schulabgänger*innen, häufig ohne Schulabschluss und/oder psycho-sozial gefährdete und sozial benachteiligte junge Menschen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht.

Wie wird das Projekt umgesetzt?

Mit der auf den jeweiligen Bedarf ausgerichteten Begleitung soll den jungen Menschen der Zugang in berufliche Ausbildung ermöglicht und somit ihre gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration gezielt unterstützt werden. Durch pädagogische und handlungsorientierte Gruppenangebote, die sich den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer*innen anpassen, soll dieses Ziel erreicht werden.

Für die Produktionsschule stehen Räumlichkeiten und Werkstätten in drei Fachbereichen für folgende Gewerke zur Verfügung:

  • Holzbearbeitung
  • Garten- und Landschaftsgestaltung (GaLA) / Floristik
  • Ernährung / Küche

Wo?

Förderung


Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr