Beteiligungssteuerung

1. Abschnitt

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat eine Vielzahl ihrer Aufgaben ausgegliedert und in privater Rechtsform und  Eigenbetrieben organisiert. Besondere Bedeutung erlangen dabei jene Aufgaben, die zur Daseinsvorsorge gezählt werden, d.h. die Bereitstellung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dienstleistungen durch die Kommune. Die Unternehmen/ Beteiligungen der Stadt Frankfurt (Oder) werden in den Bereichen Ver- und Entsorgung, Verkehr, Wohnungswesen, Kultur, Sport, Gesundheitswesen und Wirtschaftsförderung tätig. Kommunale Unternehmen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommune sind integraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und bedürfen ebenso wie Verwaltungsprozesse einer Steuerung.
Das Beteiligungsmanagement umfasst somit im weitesten Sinn die Gesamtheit aller Maßnahmen, die die Stadt in ihrer Rolle als Gesellschafterin bzw.  Eigentümerin zur Führung der Beteiligungsunternehmen einsetzt.
 
Unter Beteiligungsmanagement sind der komplexe Vorgang der Steuerung der Beteiligungen sowie die darauf ausgerichtete Interaktion der Stadt mit ihren unterschiedlichen Gremien und Entscheidungsebenen zu verstehen.
Die Beteiligungssteuerung  wird sowohl für  die Verwaltung und politischen Vertreter der Stadt in ihrer Gesellschafterrolle als auch für Gesellschaftervertreter und Aufsichtsgremien steuerungsunterstützend  tätig. 
Zur Umsetzung dieser Unterstützungsfunktion werden von  der Beteiligungssteuerung Instrumente des operativen Beteiligungsmanagement wie:
  • Beteiligungsverwaltung (i.S. zentraler Akten- und Datenverwaltung, Beschlusskontrollen, Gremienbesetzung, gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten)
  • Beteiligungsbericht (Informations- und Dokumentationsinstrument)
  • Beteiligungscontrolling (Wirtschaftsplananalysen, unterjähriges Berichtswesen, Jahresabschlussanalysen
  • Mandatsbetreuung (Vorbereitung von Gremiensitzungen, Organisation von Mandatsträgerschulungen)
  • Personalmanagement (Unterstützung im Prozess der Besetzung von Geschäftsführerpositionen)

eingesetzt.

Die Kommune als Gesellschafterin und die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen entsandten Vertreter müssen sich mit den Strategien und etwaigen Strategievarianten von Unternehmensentwicklungen auseinandersetzen. Auch hier hat die Beteiligungssteuerung eine unterstützende Funktion.

Hier die Beiteiligungsberichte:


Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr