Korruptionsprävention
Korruptionsprävention: Konzept, Regeln und Maßnahmen
Konzept, Regeln und Maßnahmen
Um Korruption wirksam vorbeugen zu können, ist das komplexe Zusammenwirken verschiedener Regeln, Akteure und Maßnahmen notwendig.
Das Konzept zur Vorbeugung, Aufdeckung und Aufarbeitung von Korruption innerhalb der Verwaltung der Stadt Frankfurt (Oder) stellt notwendige Voraussetzungen und das Zusammenwirken einzelner Maßnahmen für einen wirksamen Schutz gegen Korruption und gegebenen Falls auch zu deren Aufdeckung und Aufarbeitung dar.
Korruptionsprävention ist nicht als statisches Element sondern als ein sich permanent entwickelnder Prozess zu verstehen, der ständig risiko- und potentialorientiert unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Kapazitäten optimiert werden kann und muss.
Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog soll den Schutz vor den Gefahren der Korruption unterstützen und dabei helfen, Korruption in allen Aufgabenbereichen und auf allen Hierarchieebenen zu verhindern.
In diesem Sinne ist das Konzept auch als Leitfaden für alle Mitarbeiter und Vorgesetzte zu verstehen, der ihnen nicht nur Regelungsinhalte vermittelt sondern auch praktische Umsetzungshilfe sein soll.
Der Verhaltenskodex gegen Korruption in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) ist für alle Mitarbeiter verbindlich.
Korruptionsprävention Dokumente
- Anlage 1 Verhaltenskodex (PDF, 67 kB)
- Anlage 2 Anzeichen Warnsignale (PDF, 32 kB)
- Anlage 3 VOL Rücktritt und Antikorruptionsklausel (PDF, 11 kB)
- Anlage 4 Verpflichtung Auftragnehmerseite (PDF, 10 kB)
- Antikorruptionskonzept Stadtverwaltung Frankfurt Oder 2012 (PDF, 182 kB)
Siehe auch Hinweisgeberschutz
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr