Örtliche Prüfung
Prüfung des Verwaltungshandelns
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts
Das Rechnungsprüfungsamt ist ein Instrument der Gemeindevertretung zur Prüfung des Verwaltungshandeln. Es ist der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner fachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind grundsätzlich über § 102 Brandenburgische Kommunalverfassung definiert.
Aufgaben
Demnach sind gesetzlich folgende Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vorgeschrieben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- die Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
- die Prüfung von Vergaben
- die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Prüfung des Einsatzes der Programme zur Ermittlung von Ansprüchen und Zahlungsverpflichtungen, für die Finanzbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung sowie zur elektronischen Speicherung von Büchern und Belegen
- die Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen.
Ergänzend kann das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung auf Basis des § 54 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz tätig werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat Schwerpunkte für die Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsamtes über die Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.
Zusätzlich hat die Stadtverordnetenversammlung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen:
- die Mitwirkung bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung
- die Wahrnehmung der Aufgaben einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen von Dritten an die Stadt Frankfurt (Oder).
Zunehmend werden von der Verwaltung nachgefragt:
- Gutachterliche Tätigkeiten für die Gesamtverwaltung
- Teilnahme an Projektarbeit
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg garantiert dem Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung seiner Aufgaben ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Wenn auch die Stadtverordnetenversammlung, der Hauptausschuss und der Oberbürgermeister das Recht haben, dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung der Verwaltung zu erteilen, so ist das Rechnungsprüfungsamt bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden. Die Verantwortlichkeit und Unterstellung bezogen auf die sachliche Tätigkeit besteht nicht gegenüber dem Oberbürgermeister sondern unmittelbar gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr