Tief- und Straßenbau

1. Abschnitt

Die Abteilung Tief- und Straßenbau ist u. a. zuständig für:

  • Baugenehmigungen für Straßen- und Tiefbauvorhaben auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

  • Lichtsignalanlagen

  • Straßenbeleuchtung

  • Baumaßnahmen an öffentlichen Gewässern und zur Gewässerunterhaltung 

Satzungen

Die Wasserversorgungssatzung finden Sie hier:

Die Abwassersatzung finden Sie hier: