Tief- und Straßenbau
1. Abschnitt
Die Abteilung Tief- und Straßenbau ist u. a. zuständig für:
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Baugenehmigungen für Straßen- und Tiefbauvorhaben auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
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Lichtsignalanlagen
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Straßenbeleuchtung
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Baumaßnahmen an öffentlichen Gewässern und zur Gewässerunterhaltung
Satzungen
Die Wasserversorgungssatzung finden Sie hier:
Die Abwassersatzung finden Sie hier: