Gebäudeunterhaltung aller kommunalen Gebäude

1. Abschnitt

Die Abteilung besteht aus 3 Sachgebieten:

Sachgebiet Bau

Dem Sachgebiet Bau obliegt die Gebäudeunterhaltung aller kommunalen Gebäude einschließlich Baudenkmale sowie die dazugehörigen Grundstücke.

Die kommunalen Gebäude umfassen:

  • Schulen,
  • Kindertagesstätten,
  • Sportbauten und -anlagen,
  • Jugendzentren,
  • Feuerwehren,
  • Gebäude der Ortsbeiräte,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Kulturbauten,
  • Wohnheime,
  • Friedhöfe,
  • sonstige vermietete und öffentliche Gebäude,
  • Leerstandsgebäude und öffentliche Brunnen.

Die einzelnen Aufgaben gliedern sich in die:

  • Projektentwicklung
    Erstellen von Raumprogrammen, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Finanzierungskonzepten; Ausloben von Architekturwettbewerben; Beratung der Fachämter; Erarbeiten von Aufgabenstellungen, Kostenschätzungen und Darstellen der Folgekosten.
  • Projektsteuerung
    Erarbeiten von Vorlagen für die Fachausschüsse/STVV; Bautechnische Prüfung der HU-Bau; Fördermittelbeantragung und -abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber; Bautechnische Prüfung der Vorentwürfe/Vorplanungen, Genehmigungsunterlagen, Ausführungsunterlagen einschließlich Ausschreibungsunterlagen und Angebote; Abnahme der Bauleistungen sowie Gewährleistungsabnahmen.
  • Gebäudeunterhaltung
    Planung der Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen; Reparatur und Erneuerung; Erarbeiten von Konzepten/Planungen für größere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen; Mitwirkung bei der Vor-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung; Vergabe von Aufträgen; Objektüberwachung der Baumaßnahmen und Objektbetreuung; Veranlassen von Revisionen und Abschluss von Wartungsverträgen; Erarbeitung und Abschluss von Zeitverträgen; Führung von Objektkatastern.
  • Neubaumaßnahmen
    Abstimmung der Raumprogramme; Vorbereitung und Abschluss von Planungsverträgen; Mitwirkung bei der Vorplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung; Mitwirkung bei der Vergabe von Aufträgen; Mitwirkung bei der Objektüberwachung der Baumaßnahmen; Objektbetreuung.

    Alle Aufgaben werden auch für die Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt (Oder) übernommen und durchgeführt.
  • Sachgebiet TGA

    Das Sachgebiet TGA bearbeitet Technische Anlagen aus der Sicht:

    • der Funktionalität
    • der Sicherheit
    • und der Ökonomie.

    Das gilt für bestehende und für neue Anlagen. Zur Erhaltung der Funktion werden durch das Sachgebiet

    • Wartungen und Reparaturen, zur Gewährleistung der Sicherheit
    • Revisionen und zur Effektivität
    • Kontrollen, z.B. der Medienverbräuche

    veranlasst, bzw. durchgeführt. Neuanlagen werden zum Teil durch das Sachgebiet geplant, beauftragt und in der Realisierung betreut. Bei größeren Anlagen arbeitet das Sachgebiet an der Aufgabenstellung, an der Planungsvergabe und übernimmt bei der Realisierung die Auftraggeberfunktion und nach Fertigstellung die Überwachung der Garantiezeit.

    Sprechzeiten der Ämter

    Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

    Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

    Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

    Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

    Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

    Sprechzeiten Bürgerbüro

    Montag 08:00 – 15:00 Uhr

    Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

    Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

    Sprechzeiten Ausländerbehörde

    Dienstag
    09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
    Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

    Sprechzeiten Standesamt

    Dienstag
    09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
    Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

    Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

    Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

    ​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
    Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch​ geschlossen​
    Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
    Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

    Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

    Sprechzeiten Bauberatung

    Bauberatung

    ​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
    (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
    Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
    Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
    Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

    Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

    Friedhofsverwaltung

    ​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
    Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
    Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
    Freitag​

    9:00​ - 11:00 Uhr

      Oder nach Terminvereinbarung.

    Sprechzeiten der Schiedsstellen

    Schiedstelle I:

    Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Schiedstelle II:

    Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


    Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.