Zuwendungen an Kita-Träger

1. Abschnitt

Die Mitarbeiterinnen sind zuständig für:

- die Gewährung von Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertagestätten gemäß § 16 KitaG
  und der jeweils gültigen Finanzierungsrichtlinie der Stadt Ffo. ,

- die Durchführung des Kostenausgleiches nach § 16 Abs. 5 KitaG (u.a. Prüfung der
  Kostenübernahme/ Wunsch- und Wahlrecht und Genehmigung/Ablehnung der
  Aufnahme/Rechnungslegung sowie Bearbeitung der Rechnungen von
  Landkreisen/Umlandgemeinden),

- die Statistische Aufbereitung von Daten der Finanzierung der Kindertagesbetreuung 
  (Kostenkalkulationen/Ausgaben pro Platz/Betreuungsart etc.).