Zuwendungen an Kita-Träger
1. Abschnitt
- die Gewährung von Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertagestätten gemäß § 16 KitaG
und der jeweils gültigen Finanzierungsrichtlinie der Stadt Ffo. ,
- die Durchführung des Kostenausgleiches nach § 16 Abs. 5 KitaG (u.a. Prüfung der
Kostenübernahme/ Wunsch- und Wahlrecht und Genehmigung/Ablehnung der
Aufnahme/Rechnungslegung sowie Bearbeitung der Rechnungen von
Landkreisen/Umlandgemeinden),
- die Statistische Aufbereitung von Daten der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
(Kostenkalkulationen/Ausgaben pro Platz/Betreuungsart etc.).
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr