Naturschutz

Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörde

Die untere Naturschutzbehörde ist zuständig  für die Auskunft und Bearbeitung von Anträgen sowie für die Erteilung  von Genehmigungen und Befreiungen von den Verboten des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes.

Das sind insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)

  • Bearbeitung von Vorhaben in Verbindung mit Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Genehmigung von Zoos, Annahme von Anzeigen zur Errichtung und Betreibung von Tiergehegen für wildlebende Arten

  • Entscheidung über die Zulässigkeit von Bürgerbeteiligungen bei Verfahren zur Unterschutzstellung von Landschaftsteilen

  • Allgemeiner Artenschutz, operativer und spezieller Artenschutz, soweit Zuständigkeit gegeben, für wildlebende Tier-und Pflanzenarten

  • Ausnahmegenehmigung für Beseitigung von Gehölzen außerhalb des Waldes während der Vegetationszeit (01.03.-30.09. eines jeden Jahres)

Online-Fällantrag

Online-Antrag Eingriffsgenehmigung Naturdenkmale

Baumschutz

Artenschutz 

Alleenschutz

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