Vorbeugender Brandschutz

1. Abschnitt

Aufgabengebiet: 

  • Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Überprüfung der Löschwasserversorgung im Stadtgebiet
  • Planung und Einsatz von Brandsicherheitswachen
  • Erarbeitung Stellungnahmen zu Bauvorhaben und im ​Genehmigungverfahren
  • Kontrolle, Überwachung sowie Planung der Handfeuerlöscher in den Einrichtungen der Stadt
  • Überwachung sowie Absicherung der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Feuerwehr