Grenzvermessung

Informationen zur Grenzvermessung

Sie wissen nicht wie Ihre Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit verlaufen? Dann vermessen wir Ihre Grenzen für Sie.

Gebühr:
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung

Bearbeitung:
Nach Antragseingang

Erforderliche Unterlagen:  
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.

Zusätzliche Hinweise: 
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.

Antragstellung: 
Schriftlich per Post,  E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt

Rechtsgrundlagen:

Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)

allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr