Grenzvermessung
Informationen zur Grenzvermessung
Sie wissen nicht wie Ihre Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit verlaufen? Dann vermessen wir Ihre Grenzen für Sie.
Gebühr:
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen:
allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |