Abgeschlossenheitsbescheinigung
1. Abschnitt
Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Abteilung von Gewerbeeinheiten) benötigen Sie nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG oder auch WoEigG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht ausgestellt.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde (Abteilung Technische Bauaufsicht): Detailseite
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Bauamt
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Kontakt
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Frau Sandra Szawiel: Detailseite
Sachbearbeitung Bauaufsicht
- Telefon: 0335 552-6130
- Fax: 0335 552-6199
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- Raum: 1.412
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Frau Jaqueline Skärke: Detailseite
Sachbearbeitung Bauaufsicht
- Telefon: 0335 552-6131
- Fax: 0335 552-6199
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- Raum: 1.413
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Frau Anke Liebach: Detailseite
Sachbearbeitung Bauaufsicht
- Telefon: 0335 552-6132
- Fax: 035 552-6199
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Herr Fred Ewald: Detailseite
Sachbearbeiter Baukontrolle
- Telefon: 0335 552-6135
- Fax: 0335 552-6199
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Frau Grit Marrot: Detailseite
Sachbearbeitung Bauaufsicht
- Telefon: 0335 552-6133
- Fax: 0335 552-6199
- Kontaktformular
- Raum: 1.412
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Frau Stephanie Mieseler: Detailseite
Sachbearbeitung Bauaufsicht
- Telefon: 0335 552-6129
- Fax: 0335 552-6199
- Kontaktformular
- Raum: 1.413