Geburt, Geburtsanzeige und Beurkundung Neugeborene

1. Abschnitt

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes, das in Frankfurt (Oder) einschließlich der Ortsteile geboren ist, muss dem Standesamt Frankfurt (Oder) binnen einer Woche angezeigt werden. Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt in diesem Zusammenhang die notwendigen Dokumente aus.

Die Geburt von im Krankenhaus geborenen Kindern zeigt i. d. R. das Krankenhaus in schriftlicher Form an, die mündliche Anzeige der Geburt eines Kindes kann von berechtigten Personen unter Vorlage einer Bescheinigung (ausgestellt durch den Arzt bzw. Hebamme) im Standesamt vorgenommen werden, dies betrifft i. d. R. so genannte Hausgeburten.

Das Standesamt unterrichtet auf Nachfrage über die beizubringenden Unterlagen für die Geburtsbeurkundung eines Kindes, über die mögliche Beilegung von Vornamen und die Namensführung des Kindes.

Das Standesamt nimmt Erklärungen entgegen zu:

  • Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung
  • Namensbestimmung bei Neugeborenen
  • Namenserteilung.

Für die Entgegennahme einer Vaterschaftsanerkennung oder Namensbestimmung im Standesamt wird um eine telefonische Voranmeldung (Hinweise über notwendige Dokumente, Zustimmungserklärungen...) gebeten.

Die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls im Jugendamt abgegeben werden, eine Sorgerechtserklärung wird dort durch die Urkundsperson aufgenommen.

Notwendige Unterlagen:

Zur Geburtsbeurkundung eines Kindes ist/sind einzureichen:

  • ledige Mutter: die eigene Geburtsurkunde,
  • geschiedene Mutter: die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
  • verwitwete Mutter: die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes,
  • verheiratete Mutter: die eigene Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde des Mannes, die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/Eheurkunde

Für den Fall, dass die Kindesmutter eine Lebenspartnerschaft begründet hat, sind alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente vorzulegen.

(Hinweis: Urkunden sind im Original einzureichen; Heiratsurkunde mit Namensführung der Ehegatten bis 01.04.1994, Nachweis der Namensführung danach in Form der beglaubigten Abschrift des Familienbuches bis 31.12.2008 bzw. der Eheurkunde ab 01.01.2009)

Rechtliche Grundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gebühren: Ausstellung einer Urkunde: 10 EUR

Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.