Absteckung von baulichen Anlagen

Informationen zur Absteckung von baulichen Anlagen

Die Absteckung ist die Übertragung der geplanten baulichen Anlage vor Baubeginn in die Örtlichkeit.
Die Achsen der baulichen Anlagen werden auf sogenannte Schnurgerüste übertragen oder die Gebäudeecken direkt durch einen Pfahl mit Nagel gekennzeichnet. Die geplante Höhenlage wird ebenfalls angezeigt.

Gebühr:
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot für diese Ingenieurleistung.

Bearbeitung: 
Nach Antragseingang

Erforderliche Unterlagen: 
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.

Zusätzliche Hinweise: 
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.

Antragstellung: 
Schriftlich per Post,  E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt

Rechtsgrundlagen:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Dienstag        09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 16:00 Uhr