Gewerbe abmelden

Rechtsgrundlage(n)

Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Dienstag        09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 16:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Kosten

Land Brandenburg:

12,00 € gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)



Gewerbe Online-Formulare

Frist

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.

Voraussetzungen

  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teaser

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung

  • bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Hinweise (Besonderheiten)

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal