Vorläufiger Reisepass

1. Abschnitt

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Das heißt, dass die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nur dann erfolgt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (3 Werktage) nicht ausreicht und dieser nicht mehr rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) kann von der zuständigen Passbehörde verlangt werden.

Gebühr: 26,00 EUR

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
• alter Reisepass (soweit vorhanden) oder Kinderreisepass
• Personalausweis bei Erstbeantragung
• biometrisches Passfoto

Zusätzliche Hinweise:
zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses unter 18 Jahren:
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Antragstellung: nur persönlich

Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)