Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe
1. Abschnitt
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird durch den Sozialhilfeträger gewährt und beinhaltet Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Informationen bieten zum Beispiel die Behindertenberatungsstelle im Gesundheitsamt, die Gleichstellungsbeauftragte oder das Amt für Jugend und Soziales an.
Gebühr: keine
Bearbeitung: bis zu 14 Tagen
Antragstellung: ja
Rechtsgrundlagen: SGB IX und SGB XII
Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschaltet)
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |