Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Aufstellen von Warenauslagen, Werbeanlagen, Automaten usw.)

Infos zur Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straße und Plätzen

Aufstellen von Warenauslagen, Werbeanlagen und Automaten, das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen.
Aufstellen von zweckgebundenen Fahrradständern (z.B. vor Verkaufseinrichtungen, Gebäuden, Firmen, Büros, öffentlichen Einrichtungen usw.)Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind gesondert aufgeführt

Gebühr: auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung entsprechend der Gebührentarifstellen

 
Bearbeitung: mindestens 2 Wochen vor  Nutzungsbeginn ist der Antrag zu stellen
 
Erforderliche Unterlagen: schriftlicher Antrag, Lageplan, ev. Nachweis Gemeinnützigkeit
 
Zusätzliche Hinweise: 
  • Genehmigung nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z.B. Gewerbeordnung, sind gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
  • Die Erlaubnis wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt
 
Antragstellung: schriftlich mit erforderlichen Unterlagen
 
Rechtsgrundlagen: Brandenburgische Straßengesetz i.V.m. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder)