Umlegung nach Baugesetzbuch
Informationen zur Umlegung nach Baugesetzbuch
Die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss ist zuständig für:
- Beratung zur Vorbereitung von Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorbereitung und Durchführung von Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB
- Vorbereitung und Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 - 84 BauGB
- Erteilung von Genehmigungen nach § 51 BauGB
- Auskunft zu laufenden Bodenordnungsverfahren
Zusätzliche Hinweise:
Persönliches Beratungsgespräch erforderlich
Rechtsgrundlagen:
Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV)
allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |