Umlegung nach Baugesetzbuch

Informationen zur Umlegung nach Baugesetzbuch

Die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss ist zuständig für: 

- Beratung zur Vorbereitung von Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorbereitung und Durchführung von Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB 
- Vorbereitung und Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 - 84 BauGB
- Erteilung von Genehmigungen nach § 51 BauGB 
- Auskunft zu laufenden Bodenordnungsverfahren
   
Zusätzliche Hinweise:
Persönliches Beratungsgespräch erforderlich
    
Rechtsgrundlagen:

Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV)


allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr