Umlegung nach Baugesetzbuch

1. Abschnitt

Die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss ist zuständig für: 
- Beratung zur Vorbereitung von Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorbereitung und Durchführung von Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB 
- Vorbereitung und Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 - 84 BauGB
- Erteilung von Genehmigungen nach § 51 BauGB 
- Auskunft zu laufenden Bodenordnungsverfahren
   
Zusätzliche Hinweise:
Persönliches Beratungsgespräch erforderlich
    
Rechtsgrundlagen:

Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV)