11. Ich beziehe bereits Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag. Kann ich darüber hinaus noch weitere aufstockende Leistungen beantragen?
Ja, das könnte im Einzelfall möglich sein. Ein Anspruch wäre zu prüfen. Eine Bewilligung von aufstockenden Leistungen von Jobcenter bzw. Amt für Jugend und Soziales führt für den bewilligten Zeitraum jedoch zum Wegfall des Anspruchs von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag.