Frankfurt (Oder) hat neun Grundschulen (davon eine evangelische Grundschule in freier Trägerschaft), zwei Oberschulen, zwei Gesamtschulen (eine Eliteschule des Sport und eine Freie Waldorfschule), zwei Gymnasien (davon eine MINT-Spezialschule), zwei Förderschulen und ein Oberstufenzentrum.
Nach § 136 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten je ein Kreisrat der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrer gebildet. Ihnen gehören die in den Schulen hierfür gewählten Mitglieder aus den Schülerkonferenzen, Elternkonferenzen bzw. Lehrerkonferenzen an. Die an Ersatzschulen gewählten Mitglieder gehören den jeweiligen Kreisräten mit beratender Stimme an.
Die Kreisräte dienen nach § 136 Absatz 2 BbgSchulG der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in schulischen Angelegenheiten im Kreis (hier der Stadt) sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Kreisschulbeirat.
Die Stellung und die Funktion des Kreisschulbeirats sind in § 137 BbgSchulG geregelt.
Eine ausführliche, allgemeine Darstellung zu den Kreisgremien nach dem BbgSchulG finden Sie auf den Seiten der Staatlichen Schulämter, z. B. hier:
https://schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.460048.de
Die genannten Mitwirkungsgremien werden in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.
Der Kreisschulbeirat setzt sich in der aktuellen Wahlperiode (Schuljahr 2021/2022 und 2022/2023) wie folgt zusammen:
Frau Katrin Blume (Elternteil), Vorsitzende
Herr Thomas Knak (Lehrer)
Weitere Informationen über die Arbeit des Kreisschulbeirats bzw. des Kreiselternrates finden Sie hier:
https://www.landesrat-der-eltern-brandenburg.de/aus-den-kreisen/ (Quelle: Kreisschulbeirat).
Der Kreisschulbeirat und der Kreiselternrat sind unter der E-Mail-Adresse ker-ffo@gmx.de (Quelle: Kreisschulbeirat) zu erreichen.
Diese Gremien können auch den Kontakt zum Kreisschülerrat vermitteln.